Das 6. Türchen unseres Adventskalenders
Heute ist Nikolaus. Ihr lieben Kinder (habt Rechte).
Nikolaus ist der Schutzpatron der Kinder, Schülerinnen und Schüler.

Schön, wenn an einem solchen Tag an die Kinder gedacht wird und die Kinderstiefel vor der Wohnungstür mit schönen und leckeren Dingen gefüllt werden. Weniger schön, dass den Rest des Jahres leider nicht an die Kinder gedacht wird. Oder nur vorgeblich, wie bei der Planung „sicherer Querungsmöglichkeiten“, die die Senatsverwaltung für Verkehr in der Torstraße umsetzen will. Haben die Menschen, die das geplant oder entschieden haben, keine Kinder? Der Gedanke liegt zumindest nahe.
Dabei sind die Kinderrechte sehr fest verankert, in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und in der UN-Kinderrechtskonvention. Beide sind auch von Deutschland ratifiziert.
Charta der Grundrechte der Europäischen Union
Art. 24
Rechte des Kindes (Auszug)
(1) Kinder haben Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge, die für ihr Wohlergehen notwendig sind. Sie können ihre Meinung frei äußern. Ihre Meinung wird in den Angelegenheiten, die sie betreffen, in einer ihrem Alter und ihrem Reifegrad entsprechenden Weise berücksichtigt.
(2) Bei allen Kinder betreffenden Maßnahmen öffentlicher Stellen oder privater Einrichtungen muss das Wohl des Kindes eine vorrangige Erwägung sein.
UN Kinderrechtskonvention (KRK)
- Das Recht auf Gleichbehandlung und Schutz vor Diskriminierung unabhängig von Religion, Herkunft und Geschlecht;Das Recht auf einen Namen und eine Staatszugehörigkeit;
- Das Recht auf Gesundheit;
- Das Recht auf Bildung und Ausbildung;
- Das Recht auf Freizeit, Spiel und Erholung;
- Das Recht, sich zu informieren, sich mitzuteilen, gehört zu werden und sich zu versammeln;
- Das Recht auf eine Privatsphäre und eine gewaltfreie Erziehung im Sinne der Gleichberechtigung und des Friedens;
- Das Recht auf sofortige Hilfe in Katastrophen und Notlagen und auf Schutz vor Grausamkeit, Vernachlässigung, Ausnutzung und Verfolgung;
- Das Recht auf eine Familie, elterliche Fürsorge und ein sicheres Zuhause;
- Das Recht auf Betreuung bei Behinderung.
In der Praxis umfassen die Kinderrechte das Recht, in einer sicheren Umgebung ohne Diskriminierung zu leben, Zugang zu sauberem Wasser, Nahrung, medizinischer Versorgung und Ausbildung zu erhalten und bei Entscheidungen, die ihr Wohlergehen betreffen, das Recht auf Mitsprache.
Bei der „Beteiligung“ zur Torstraße ist davon nichts zu sehen gewesen, z. B. gab es keine kinder- oder jugendgerechte Darstellung der Planung (schon für die meisten Erwachsenen ist sie in ihren Details und Auswirkungen schwer zu verstehen). Die Technischen Lösungen sehen nicht so aus, als hätten hier die Belange von Kindern „Vorrang“ vor anderen Belangen gehabt, z. B. dem Belang: „Der Verkehr muss durch“.
Über technische Lösungen können wir uns streiten, über Kinderrechte nicht.
Bildquelle: pixabay.com / Frauke Riether (neelam279)
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